Eman Bestattungen GmbH – Mitgliedschaftsvertrag für Vereine/Moscheen
1. Zweck der Mitgliedschaft
Der Mitgliedschaftsvertrag ermöglicht es Vereinen oder Moscheen, dass ihre Mitglieder
im Falle des Ablebens die Bestattungsleistungen der Eman Bestattungen GmbH gemäss
islamischer Tradition in Anspruch nehmen können. Dazu gehören unter anderem die
Überführung in den Heimatort, die rituelle Waschung (Ghusl), das Einhüllen in das
Leichentuch (Kafan) sowie die Durchführung der Salat al-Janazah (Todesgebet) und
andere rituelle Zeremonien.
2. Voraussetzungen
- Der Verein bzw. die Moschee muss in der Schweiz oder im Fürstentum
Liechtenstein registriert sein. - Alle Moscheemitglieder müssen ein Formular ausfüllen und bei der Moschee
abgeben. Nachdem die Moschee oder der Verein das eingegangene Formular mit
eigenem Stempel bestätigt hat, werden alle Formulare der Erstaufnahme
gesammelt an die Eman Bestattungen GmbH geschickt. - Für neue Moscheemitglieder werden die entsprechenden Antragsformulare mit
Moscheestempel direkt an die Eman Bestattungen GmbH weitergeleitet. Die
Formulare können optional mit einer Kopie des Personalausweises oder Passes
eingereicht werden. - Änderungen der Mitgliederdaten sind innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.
- Familienangehörige der Mitglieder (Ehepartner, minderjährige Kinder) sind
automatisch eingeschlossen, sofern sie im gleichen Haushalt wohnen und in der
Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaft sind. - Nicht standesamtlich verheiratete Paare müssen im Anmeldeformular
angegeben werden. Änderungen (z. B. Trennung) sind innerhalb von 30 Tagen
schriftlich dem Moscheeverein und der Eman Bestattungen GmbH mitzuteilen. - Im Todesfall muss die Eman Bestattungen GmbH umgehend unter der Nummer
076 368 54 34 informiert werden. Die Rückführung des Verstorbenen erfolgt
entweder durch die Eman Bestattungen GmbH selbst oder durch ein von ihr
bestimmtes Bestattungsunternehmen. - Ab dem Zahlungstag sind der Ehemann, die Ehefrau und die Kinder bis zum Alter
von 21 Jahren versichert und profitieren von allen Leistungen. - Kinder über 21 Jahre, die erwerbstätig sind, müssen einen neuen Mitgliedsvertrag
bei der Eman Bestattungen GmbH für 25 CHF pro Jahr selbst auf ihren eigenen
Namen abschliessen. Sobald die Kinder nicht mehr im gleichen Haushalt
wohnen oder heiraten, beträgt der Beitrag 50 CHF pro Jahr. Solche Änderungen
sind umgehend mitzuteilen. (Für Rückführungen ausserhalb Europas beträgt der
Beitrag für erwerbstätige Kinder ab 21 Jahren CHF 35.- pro Jahr. Wohnen sie nicht
mehr im gleichen Haushalt, beträgt der Beitrag CHF 70.- pro Jahr.)
3. Mitgliedsbeitrag
- Der Verein bzw. die Moschee zahlt pro Mitglied einen Beitrag von CHF 50.– pro
Jahr. Alternativ ist auch eine Sammelzahlung möglich. (Für Mitglieder mit
Rückführung ausserhalb Europas beträgt der Beitrag CHF 70.- pro Jahr.) - Bei Austritt einzelner Mitglieder erfolgt keine Rückerstattung des bereits
geleisteten Beitrags. - Wenn die Eltern (Vater und Mutter) im gleichen Haushalt wohnen zahlen sie pro
Elternteil 25 CHF zusätzlich pro Jahr. (Für Rückführungen ausserhalb Europas
beträgt der Beitrag CHF 35.- pro Elternteil und Jahr.)
4. Wartezeit
- Für die erstmalige Anmeldung von Mitgliedern durch den Verein oder die
Moschee besteht keine Wartezeit. - Für später einzeln neu angemeldete Personen beginnt ab Zahlung des Beitrags
eine Wartezeit von 60 Tagen, bevor die Leistungen in Anspruch genommen
werden können. Diese Frist beginnt mit dem Eingang des ausgefüllten Formulars
und der Zahlung bei der Eman Bestattungen GmbH. - Ausgenommen von der Wartezeit sind Fälle von Unfall, Gewalt oder
Naturkatastrophen; hier beträgt die Wartezeit lediglich 3 Tage.
5. Leistungen
Im Todesfall eines Mitglieds übernimmt die Eman Bestattungen GmbH folgende
Leistungen:
- a) Organisation der Überführung
Transport des Verstorbenen aus der Schweiz ins Heimatland, entweder per Flugzeug
oder Landweg. - b) Rituelle Waschung und Einhüllung (Ghusl & Kafan)
Durchführung gemäß den islamischen Vorschriften durch das geschulte Personal
des Bestattungsdienstes. - c) Totengebet (Salat al-Janazah) und rituelle Zeremonien
Organisation und Begleitung der Gebete und Zeremonien vor der Überführung. - d) Beschaffung erforderlicher Dokumente
Ärztliche Unterlagen, internationaler Leichenpass, amtlich vorgeschriebener Sarg. - e) Behördliche Formalitäten
Abwicklung aller notwendigen Vorgänge bei Behörden, Konsulaten und Botschaften
sowie Einhaltung der Vorschriften des Ziellandes. - f) Zollabfertigung
Durchführung sämtlicher Zollformalitäten im Herkunfts- und Zielland. - g) Transport im Heimatland
Transport vom Flughafen zum Bestattungsort im Heimatland. (Für Transporte ausserhalb
Europas werden gegen Vorlage der Rechnung bis zu CHF 200.- an die Angehörigen
zurückerstattet.) - h) Begleitpersonen
Organisation des Hin- und Rückflugs für bis zu zwei (2) Angehörige, welche die
Überführung begleiten. (Für Überführungen ausserhalb Europas wird ein (1) Flugticket
übernommen.)
Nicht enthalten: Bestattungskosten vor Ort, Grabplatz oder Pflege.
6. Vorgehensweise im Todesfall
Im Todesfall informiert der Verein oder die Moschee umgehend die Eman Bestattungen
GmbH und stellt alle notwendigen Unterlagen, wie Pass und Todesbescheinigung, zur
Verfügung. Sollten erforderliche Dokumente fehlen, entstehen dadurch entstehende
Kosten nicht zu Lasten der Eman Bestattungen GmbH.
7. Haftung
Eman Bestattungen GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden während
Transport oder Zeremonien
8. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die Laufzeit beträgt drei Jahre
und kann nach Ablauf um weitere drei Jahre verlängert werden. Eine Kündigung ist durch
den Verein oder die Moschee schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor
Vertragsende möglich.
9. Kontakt
Eman Bestattungen GmbH
Luzernerstrasse 23
6037 Root
info@eman-bestattungen.ch
Mustafa Yildiz
Geschäftsführer
+41 76 368 54 34
Huljusi Aliji
Bestattungsdienst
+41 76 370 14 14